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Umsatzsteuer für Photovoltaikanlagen

Als deutscher Kunde wird Ihnen bei den anwendbaren Produkten der Preis exkl. MwSt. im Warenkorb angezeigt. Neben den Allgemeinen Geschäftsbedingungen, müssen Sie im Checkout auch akzeptieren, dass Sie die Voraussetzungen für einen Erwerb mit 0% Umsatzsteuer gemäß Artikel 16 Jahressteuergesetz 2022 (JStG 2022) erfüllen.

Folgende Voraussetzungen müssen erfüllt sein:

  • Die Komponenten müssen direkt an den Betreiber geliefert werden, der auch die Photovoltaikanlage im Marktstammdatenregister einträgt.
  • Die Komponenten sind für Photovoltaikanlagen mit einer maximalen Modulleistung von 30kWp gemäß dem Eintrag im Marktstammdatenregister.
  • Die Umsatzsteuerbefreiung gilt für alle Komponenten einer Photovoltaikanlage, wie zum Beispiel Photovoltaikmodule, Wechselrichter, Smart Meter, Unterkonstruktionen und Batteriespeicher.
  • Die Photovoltaikanlage ist auf oder in der Nähe von Privatwohnungen, Wohnungen oder öffentlichen und anderen Gebäuden installiert, die für dem Gemeinwohl dienende Tätigkeiten genutzt werden.

 

Weitere Informationen zum Thema: Gesetzestext 

Die Lieferung mit der reduzierten Umsatzsteuer von 0% wird nur dann erfolgen, wenn alle gesetzlichen Regelungen erfüllt sind. 

Sollten Sie oder Ihre Bestellung die geltenden Rahmenbedingungen nicht erfüllen, werden wir Sie per E-Mail über den weiteren Verlauf informieren. 

Falls Ihre Angaben falsch sind oder aufgrund von Änderungen in den Gesetzen Mehrwertsteuer-Beträge anfallen, sind wir verpflichtet, Ihnen diese auch nachträglich in Rechnung zu stellen.

Für die Richtigkeit der oben genannten Angaben übernehmen wir keine Gewähr. Es gelten die rechtlichen Bestimmungen.

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